Platzregeln

Generell gilt beim Betrieb eines UAS die VO (EU) 2019/947!

Unser Verein hat die Zulassung lt. Artikel 16, es gelten die Bestimmungen lt. dem aktuell vorliegenden Bescheid.

Der Bescheid wurde unseren Mitgliedern zur Kenntnis gebracht und liegt bei unserem Vereinsvorstand auf Anfrage für Vereinsfremde zur Ansicht auf .